Die Beratung und Interessenvertretung erfolgt in folgenden Rechtsgebieten:
Sozialrecht
Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Erwerbsminderungsrente, Behindertenrecht, BAföG u.a.
Ist Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld richtig berechnet?
Ich berate und vertrete Sie insbesondere in den mit der Bewilligung und Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), im Volksmund auch Hartz IV genannt, auftretenden Problemen. Sei es, dass Ihre Leistungen fehlerhaft berechnet wurden, die Leistungen nicht in der bezifferten Höhe ausbezahlt werden oder der Leistungsanspruch gänzlich versagt wurde. Praxisrelevant sind insbesondere die Verhängung von Sanktionen, fehlerhaft festgesetze fiktive Einkommen in der Leistungsberechnung, Erstattung oder Versagung von Leistungen wegen nicht rechtzeitg eingereichter Unterlagen (Verstoß gegen die gesetzlichen Mitwirkungspflichten), Überzahlung von Leistungen und anschließende Rückforderung wegen Arbeitsaufnahme, Leistungsberechnung bei vermeintlich eheähnlichen Gemeinschaften, ergänzende Leistungen mit Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Höhe des Regelbedarfs und Anrechung von Einkommen, Aufrechung von Rückerstattungsansprüchen mit laufenden Leistungen, Bewilligung von Mehrbedarfen, Angemessenheit der Wohnkosten, Darlehen für Kaution oder Energieschulden, Eingliederungsvereinbarungen, Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt usw. Darüber hinaus erfolgt die Beratung und Vertretung aber auch in den Bereichen Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Erwerbsminderungsrente, Behindertenrecht, BAföG u.a
Arbeitsrecht
Lohnforderung, Abfindung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Urlaub u.a.
Haben Sie die Kündigung erhalten? Was ist jetzt zu tun?
Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, ist gegebenenfalls ein schnelles Handeln erforderlich, weil für die Erhebung einer sogenannten Kündigungsschutzklage eine Dreiwochenfrist ab Erhalt der Kündigung gilt. Entscheidend für die weitere Vorgehensweise ist unter anderem die Kenntnis darüber, ob das Kündigungsschutzgesetz für Sie einschlägig ist. Denn in diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht so ohne weiteres kündigen, weil er bestimmte Gründe anführen muss, die den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes standhalten. Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, bestehen gute Aussichten, von Ihrem Arbeitgeber eine ordentliche Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten. Gerne bin ich Ihnen bei Ihren Fragestellungen im Arbeitsrecht behilflich und begleite Sie in einer außergerichtlichen/gerichtlichen Auseinandersetzung.
Mietrecht
Kündigung, Mieterhöhung, Mietmängel, Mietminderung, Kaution, Betriebskosten u.a.
Wie kann ich mich gegen eine Mieterhöhung wehren?
Sofern Sie eine Erklärung Ihres Vermieters über eine Mieterhöhung erhalten haben, ist zu prüfen, ob die Erhöhung wirksam ist und ob Sie dieser nachkommen müssen. Die Mietehöhung kann beispielsweise wegen einer bestehenden Preisbindung, Vereinbarung oder von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein. Das Erhöhungsverlangen muss einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen, z.B. die Ausgangsmiete und Höhe der verlangten Miete oder den Erhöhungsbetrag, eine Begründung, warum die verlangte Miete ortsüblich ist sowie ggf. Angaben aus einem qualifizierten Mietspiegel (falls vorhanden), die Aufforderung zur Zustimmungserklärung usw. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Absender des Mieterhöhungsverlangens berechtigt ist, diese auszusprechen, die Sperrfirst und Kappungsgrenze für das Erhöhungsverlangen eingehalten wurde, die richtige Wohnfläche zu Grunde gelegt wurde usw. Es gibt zahlreiche Fehlerquellen, die eine Erhöhung der Miete unwirksam machen können.
Verkehrsrecht
Geschwindigkeitsüberschreitung, Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, Schmerzensgeld u.a.